Nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1998 - 2004 an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn und der Université d'Auvergne zu Clermont-Ferrand promovierte Dr. Tilman Isenhardt am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln zu dem Thema "Relative Tariffähigkeit". Promotionsbegleitend arbeitete er bei einer international tätigen Großkanzlei in der Praxisgruppe Employment Pensions & Benefits in Düsseldorf. Von 2005 - 2007 absolvierte er sein Referendariat im Landgerichtsbezirk Köln mit Stationen bei Küttner Rechtsanwälte und beim Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) in Brüssel. Im Frühjahr 2008 trat er als Rechtsanwalt bei Küttner Rechtsanwälte ein.
Dr. Tilman Isenhardt berät seine Mandanten in allen Bereichen des Individualarbeits-, Betriebsverfassungs- und Tarifrechts sowie im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht. An seiner Arbeit reizt ihn die Nähe zur Praxis und die Herausforderung, Lösungen für sich verändernde wirtschaftliche, soziale und politische Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Seine Mandantschaft reicht von Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften über Unternehmen der Chemiebranche, der Film- und Fernsehproduktion, des Kraftfahrzeuggewerbes und Krankenhäusern bis hin zu Betriebsräten gemeinnütziger Einrichtungen und von Automobilzuliefern.
Neben weiteren Veröffentlichungen in der Fachpresse ist Dr. Tilman Isenhardt Co-Autor im juris Praxiskommentar SGB IX.