Robert Lungerich studierte von 1982 bis 1989 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Während des Referendariats war er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben seiner Tätigkeit für eine deutschlandweit vertretene Großkanzlei beschäftigt. 1992 begann er seine anwaltliche Tätigkeit bei Küttner Rechtsanwälte. Seit 1996 ist er Partner der Sozietät.
Robert Lungerich ist in den Bereichen individuelles und kollektives Arbeitsrecht - letzteres mit besonderem Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht - und betriebliche Altersversorgung tätig. Er begleitet Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern einschließlich der Einleitung und Führung von Einigungsstellenverfahren auf allen Gebieten des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere jedoch mit Blick auf Änderungen betrieblicher Versorgungsregelungen und die Gestaltung und Umsetzung von Betriebsänderungen. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen aus der Metallindustrie, der Telekommunikationsbranche, IT-Unternehmen, Unternehmen der Energiewirtschaft, Versorgungsunternehmen sowie Versicherungen.
Robert Lungerich ist Mitautor eines Arbeitsrechtslexikons, eines arbeitsrechtlichen Bandes aus der Reihe "Ratgeber Recht" und des Handbuchs "Mandatspraxis Arbeitsrecht".