Prof. Dr. Heinrich Meinhard Stindt bringt über 30 Jahre Praxiserfahrung im Personal- und Rechtsbereich eines weltweit tätigen deutschen Industriekonzerns ein. Als langjähriger Leiter der Arbeitsrechtsabteilung und in den letzten Jahren verantwortlich für konzernweite HR-Strategie und HR-Politik hat er sich mit fast jeder denkbaren Fragestellung der arbeitsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Praxis beschäftigt. Durch seine Verbandsarbeit auf Landes-, Bundes- und Europaebene hat er sich auf nationaler und europäischer Ebene einen Ruf als innovativer wissenschaftlicher Praktiker erworben. Im Jahr 2001 wurde ihm wegen seiner aktiven Mittlerrolle zwischen Praxis und Wissenschaft des Arbeitsrechts und Arbeitsförderungsrechts von der Landesregierung NRW der Titel Professor verliehen, 2003 folgte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande.
Bei Küttner Rechtsanwälte widmet er sich u.a. der konzeptionellen und individuellen Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften in allen Phasen. Er berät betriebliche Partner bei komplexen konzeptionellen arbeitsrechtlichen Themen. Beratungsschwerpunkte sind derzeit die Bewältigung von Personalanpassungsmaßnahmen und Themen der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung.