Rund 300 Teilnehmer aus Unternehmen, der Richter- und Wissenschaft sowie der Anwaltsschaft mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und Interesse nahmen auf Einladung der Universität zu Köln und unterstützt durch KÜTTNER RECHTSANWÄLTE am 3. Kölner Forum für Arbeitsrecht teil, um aktuelle arbeitsrechtliche Themen zu diskutieren.
"Beim dritten Mal kann man in Köln nun endgültig von einer Tradition sprechen", begrüßte Prof. Dr. Ulrich Preis die Teilnehmer des 3. Kölner Forums für Arbeitsrecht. Traditionell bemerkenswert war auch das, was die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie das Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln den fachkundigen Gästen bot:
"Highlights" aus der aktuellen Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, aktuelle Fragen des Koalitions- und Tarifrechts und des Arbeitnehmerüberlassungsrechts sowie die Bewältigung von Rechtsproblemen bei konzerninternen und konzernübergreifenden Betriebsübergängen. Wie schon in den Jahren zuvor war es Prof. Dr. Ulrich Preis, Direktor des Institutes für Deutsche und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht und Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des Institutes für Arbeits- und Wirtschaftsrecht gelungen, ein eindrucksvolles Programm zusammenzustellen. Ebenso beeindruckend war die Auswahl der Referenten, die dem Zweck der Veranstaltung, einem Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft über praxisrelevante Fragen des Arbeitsrechts, mehr als gerecht wurde. Die differenzierten, kritischen, vor allem aber fachlich anspruchsvollen Vorträge von Prof. Dr. Reinhard Vossen, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf und Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht und Honorarprofessor an der Universität Halle-Wittenberg, Prof. Dr. Wolfgang Hamann, Lehrstuhl für Wirtschaftsprivat- und Arbeitsrecht, Universität Duisburg-Essen, Rechtsanwalt Dr. Mark Lembke und Rechtsanwalt Dr. Ralf Steffan verfehlten ihre Wirkung nicht und führten zu intensiven Diskussionen im Plenum und während der Vortragspausen.
Während Prof. Dr. Vossen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zum Kündigungsschutz beleuchtete, auf Probleme hinwies und überzeugende Lösungsansätze entwickelte, beschäftigte sich der Vortrag Prof. Beplers mit aktuellem Tarifvertrags- und Koalitionsrecht. Dabei ging er schwerpunktmäßig auf Bezugnahme- und Differenzierungsklauseln ein und sparte im Zusammenhang mit sog. Spannsicherungsklauseln nicht mit Kritik an der Erwartungshaltung der Tarifvertragsparteien gegenüber der Justiz. Zudem hinterfragte er kritisch, für wen diese eigentlich Regelungen träfen, für ihren organisatorischen Zuständigkeitsbereich oder für ihre Mitglieder und wie sich die Segmentierung der Tariflandschaft auswirke, in deren Folge bestimmte Arbeitnehmergruppen einer Branche in einer branchenweit regelnden Gewerkschaft kaum mehr vertreten seien. Kritisch wurde es beim Thema Arbeitnehmerüberlassung. Prof. Dr. Hamann legte mit seinem fachlich glänzenden Vortrag, bei dem er intensiv auf die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) einging, den Grundstein für die von Dr. Lembke aufgeworfene Frage nach den Folgen der CGZP-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Dieser verhehlte dabei nicht sein Unverständnis über das vom BAG getroffene Urteil und wies die Zuhörer auf mehrere offene Fragen in diesem Zusammenhang hin. Vor allem die Frage möglicher Nachzahlungsansprüche wird bald gerichtlich zu klären sein. Als letztem blieb es Dr. Steffen vorbehalten, über Rechtsprobleme konzerninterner und konzernübergreifender Betriebsübergänge zu referieren und Lösungsansätze zu präsentieren. Neben der Frage, wann Identitätswahrung vorliegt und wie mit Bezugnahmeklauseln zu verfahren ist, verwies er auf aktuelle Rechtsprechung zur Unterrichtungspflicht und zum Widerspruchsrecht.
Die Verleihung des Küttner-Promotionspreises für Arbeitsrecht an Piero Sansone ("Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht") und Stefan Witschen ("Schadensverteilung im allgemeinen Haftungsrecht und im Schadensvorsorgerecht") für ihre außergewöhnlichen Doktorarbeiten war auch in diesem Jahr wieder der Höhepunkt der Veranstaltung. In seiner Laudatio würdigte Dr. Wolfgang Rebel die herausragenden Leistungen der Doktoranden.