Rund 300 Unternehmensjuristen, Richterinnen und Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit und Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen am 2. Kölner Forum zum Arbeitsrecht teil, zu dem die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln unterstützt durch die Rechtsanwaltskanzlei Küttner geladen hatte.

"Vor einem Jahr ahnten wir noch nicht, dass wir eine Tradition ins Leben rufen", stellte Prof. Dr. Henssler zu Beginn des 2. Kölner Forums zum Arbeitsrecht fest. Die rund 300 Teilnehmer würden eine jährliche Wiederholung der Veranstaltung jedenfalls einvernehmlich begrüßen. Denn was ihnen von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, dem Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, sowie dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, gefördert durch die Rechtsanwaltskanzlei Küttner geboten wurde, war beachtlich.

Dem Gedanken der Veranstaltung folgend, wonach diese dem Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft über praxisrelevante Fragen des Arbeitsrechts dienen soll, gelang es dem Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Martin Henssler, und dem Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Prof. Dr. Ulrich Preis, hochkarätige Redner für das Forum zu gewinnen. Neben Prof. Dr. Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt a. M. und Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau (Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht), begeisterten die Bundesrichter am Bundesarbeitsgericht Dr. Anja Schlewing und Christoph Schmitz-Scholemann das fachkundige Publikum. Die inhaltlich anspruchsvollen und kurzweiligen Vorträge behandelten rechtlich und gesellschaftlich hochaktuelle und brisante Themen und boten in den Vortragspausen reichlich Anlass zur Diskussion.

Während Prof. Dr. Wedde in seiner Rede auf verschiedenste Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzes einging und die Zuhörer mit technischem und juristischem Sachverstand beeindruckte, zog Christoph Schmitz-Scholemann eine Zwischenbilanz der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Antidiskriminierungsgesetz. Anhand praktischer Fälle erhellte er launig Vor- und Nachteile des Gesetzes und erlaubte sich dabei immer wieder humorvolle Seitenhiebe auf den europäischen Gerichtshof. Dr. Schlewing glückte ihr Versuch die Forumsteilnehmer für das Thema Betriebsrente zu begeistern. In ihrem komplexen und fachlich glänzendem Vortrag nahm sie die Zuhörer mit "aufs juristische Hochreck", wie Prof. Dr. Preis in seinem Schlusswort feststellte, und erläuterte die Anpassung der Betriebsrenten in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Als letztem blieb es Prof. Dr. Hanau vorbehalten gesetzlichen und gerichtlichen Handlungsbedarf im Arbeitsrecht vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklung darzulegen. Anhand des Grundrechtskatalogs der europäischen Union verdeutlichte er die Auswirkungen der europäischen Gesetze und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und wies auf Chancen und Risiken des EU-Rechts hin.

Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des von der Rechtsanwaltskanzlei Küttner ausgelobten Promotionspreis an Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Kiene, die, wie Rechtsanwalt Dr. Rebel in seiner Laudatio betonte, einen Anreiz für den rechtwissenschaftlichen Nachwuchs schaffen, gleichzeitig aber auch die Verzahnung von Universität und Anwaltschaft fördern soll.



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