Küttner Rechtsanwälte bieten kollektiv- und individualrechtliche Beratung und Vertretung auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite.
Die Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen sowie deren Durchsetzung bei Fragen des Tarifrechts, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrechts - vor allem bei Betriebsänderungen - bilden einen Kern der Tätigkeit, die sich an tatsächlichen Notwendigkeiten des Einzelfalls orientiert und auf ideologische Festlegungen verzichtet.
Küttner Rechtsanwälte erarbeiten Lösungen, übernehmen die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen "Gegenüber" und die bundesweite Vertretung vor Arbeitsgerichten.