“
Allein aufgrund der Corona-Pandemie bestehen keine Erleichterungen hinsichtlich der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Insbesondere beim Aufeinandertreffen von Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen ist erhöhte Sorgfalt geboten.
Genügen Kurzarbeit und staatliche Schutzschirm-Maßnahmen nicht mehr, um die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren, ist für viele Unternehmen ein Personalabbau unvermeidbar. Welche Aspekte im Zusammenspiel von betriebsbedingten (Beendigungs-)Kündigungen und Kurzarbeit zu beachten sind und welche Fehlerquellen es zu vermeiden gilt, wird nachfolgend dargestellt.
1.
2.
a.
b.
c.
3.
4.