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Arbeitnehmer müssen unbillige Weisung nicht vorläufig befolgen

Erteilt ein Arbeitgeber in Ausübung des Direktionsrechts einem Arbeitnehmer eine Weisung, unterliegt diese neben den individual- und etwaigen kollektivvertraglichen sowie gesetzlichen Grenzen stets der Ausübung billigen Ermessens (sog. Billigkeitskontrolle). Im Kern findet mit der Billigkeitskontrolle eine umfassende Einzelfallabwägung der wechselseitigen In...
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