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Keine Pflicht zum „Hellsehen“ und wann das Wörtchen „dagegen“ zum Verhängnis wird: Neues zu Verfallklauseln

verfallklauseln
I. Ausgangslage: Viele Arbeitsverträge enthalten Verfallklauseln. Diese schließen die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Verstreichen einer Frist aus. Meist werden zweistufige Verfallfristen vereinbart. Die erste Stufe setzt eine Frist für die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs, während die zweite Stufe eine Frist für die...
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Verfallklausel ohne ausdrücklichen Ausschluss von Mindestlohnansprüchen unwirksam

Was im Mietrecht die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist, ist im Arbeitsrecht die sogenannte Verfall- oder Ausschlussklausel. Diese sieht vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis binnen einer Frist gegenüber der anderen Seite geltend gemacht werden müssen, weil sie sonst ersatzlos verfallen. Ausschlussklauseln sind immer wieder Gegenstand der Rechtspre...
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