Claudia Vey absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt von 2008 bis 2014 an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Parallel sammelte sie erste praktische Erfahrungen in der Personalabteilung eines deutschlandweit agierenden IT-Dienstleisters. Nach ihrem Studium war Frau Vey als wissenschaftliche Mitarbeiterin sowohl für eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei als auch für das Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn tätig. Im Jahr 2015 begann sie ihr zweijähriges Referendariat, welchem sie mit Stationen bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln sowie bei zwei mittelständischen Kanzleien im Arbeitsrecht eine speziell arbeitsrechtliche Prägung verlieh. Seit 2017 ist sie als Rechtsanwältin bei Küttner tätig.
Claudia Vey berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte zu sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
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Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Veröffentlichungen
Zeitungs-, Zeitschriften- und Festschriftbeiträge
Vey, Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf das Arbeitsverhältnis – Ein Ausblick. In: SPA 2020, S.161
Vey, Die Vergütungsfalle – wie aus Nettigkeiten Pflichten werden. Zur Vermeidung ungewollter Leistungsansprüche von Arbeitnehmern und möglichen Flexibilisierungselementen in der arbeitsvertraglichen Gestaltung. In: GmbH-Stpr. 2020, S. 175
Vey, Abfindungen nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung – unterschätztes Mittel beim Personalabbau?. In GmbH-Stpr. 2019, S. 301
Vey, Rechtliche Aspekte der Dienstwagenüberlassung vom Vertragsschluss bis zur Kündigung. In: GmbH-Steuerpraxis 02/2019, S. 46-49.
Urteilsbesprechungen:
Kommentar zu BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 125/18 – Rechtswidrige Versetzung kann Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers auslösen. In: BB 2020, S. 1408
Entscheidungsbesprechung zu LAG Köln, Urteil vom 07.02.2020 – 4 Sa 329/19 – Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung. In: ArbRAktuell 2020, S. 364
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