Expertenteam

Öffentliche Arbeitgeber

Rund 4,9 Millionen Beschäftigte, davon über 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind aktuell im Öffentlichen Dienst in Deutschland tätig. Hinzu kommen zahlreiche Arbeitgeber, welche nicht im engeren Sinne dem Öffentlichen Dienst zugehören, diesem jedoch nahestehen und daher die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes anwenden oder dem Personalvertretungsgesetz unterfallen. Arbeitsrechtliche Besonderheiten und Herausforderungen in diesem Bereich ergeben sich vielfach aus der unterschiedlichen Struktur zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten, den komplexen tarifvertraglichen Regelungen aus TVöD und TV-L nebst durchgeschriebenen Fassungen für die jeweiligen Branchen sowie den Personalvertretungsgesetzen mit bundes- und landesspezifischen Abweichungen.

Wir beraten Sie zu diesem Bereich des Arbeitsrechts mit jahrzehntelanger Expertise von der alltäglichen Arbeit der Personaldezernate über die Verhandlung mit Personal- und Betriebsräten bis hin zur Planung und Umsetzung umfassender Restrukturierungen. Hierzu gehört auch die Anpassung der Organisationsstrukturen an die Herausforderungen der neuen Arbeitswelt und Digitalisierungsvorhaben.

Ihr täglicher Begleiter in der Personalarbeit

Aus unserer Erfahrung u.a. in der Beratung und Vertretung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und mit ihnen verbundenen Arbeitgebern, zahlreicher Behörden und privatisierter Unternehmen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge wissen wir, worauf es ankommt: keine wissenschaftlichen Abhandlungen ohne Bezug zur Praxis, sondern maßgeschneiderte, praktikable Handlungsempfehlungen.
Wir übernehmen dabei die Beratung und Vertretung gerne schon im Vorfeld einer streitigen Auseinandersetzung, um bestmöglichste Ergebnisse zu erzielen. Zudem begleiten wir Sie bei Personalmaßnahmen von der Planungsphase bis hin zur Umsetzung in enger Abstimmung mit den Personaldezernaten. Soweit es notwendig wird, vertreten wir Sie natürlich auch vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen und vor den Verwaltungsgerichten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten. Beamtenrechtliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können in enger Abstimmung mit entsprechenden bewährten Spezialkanzleien geführt werden.

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Klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen, die beispielsweise mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren Vorbereitung in Verbindung stehen, oder die ordnungsgemäße Erstellung von Anhörungen der Personal- oder Schwerbehindertenvertretungen sowie der Gleichstellungsbeauftragten gehören dabei ebenso zu unserem Beratungsspektrum, wie auch anspruchsvolle und ungeklärte Fragen aus dem Tarif- oder Personalvertretungsrecht. Dort, wo es notwendig ist, bringen wir unsere wissenschaftliche Expertise als regelmäßige Autoren und Autorinnen in Fachzeitschriften sowie Dozierende ein und erstellen Gutachten und Handlungsempfehlungen auch zu Grundsatzfragen.

Richtige Beteiligung der Vertretungsgremien

Im Rahmen der zuweilen kaum zu überblickenden Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von Personal- und Betriebsratsgremien, Schwerbehindertenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragten manövrieren wir Sie mit unserer Expertise geschickt durch dieses „Minenfeld“ und vermeiden die zum Teil erheblichen individualrechtlichen Konsequenzen. Daneben erarbeiten und verhandeln wir selbstverständlich auch sämtliche Kollektivvereinbarungen mit den entsprechenden Gremien und vertreten Ihre Interessen in Stufen- und Einigungsstellenverfahren.

Tariflandschaft und Gestaltungsspielräume

Stets mit der Beratung von öffentlichen Arbeitgebern verbunden sind die tariflichen Besonderheiten aus TVöD und TV-L. Bundesweit geführte Eingruppierungsverfahren, die insbesondere im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten häufig relevante Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und freien Mitarbeiterverhältnissen sowie Fragen der Personalgestellung gehören zu unserem Praxisalltag. Mit sämtlichen damit einhergehenden Besonderheiten sind wir bestens vertraut und beraten Arbeitgeber umfassend auf Kommunal- und Landesebene. Über besondere Expertise verfügen wir auch dort, wo die starren tarifrechtlichen Vorgaben an Ihre Grenzen stoßen und es etwa übertariflicher Entgelt- und Vergütungsstrukturen bedarf.

Digitalisierung im öffentlichen Sektor

Aktuelle Digitalisierungsvorhaben müssen rechtssicher und pragmatisch gestaltet werden. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die rechtliche Begleitung im Zuge einer immer weiter digitalisierten Arbeitswelt, in deren Rahmen sich auch der öffentliche Sektor mit neuen arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sieht. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung deutlich beschleunigt und stellt auch die Öffentlichen Arbeitgeber vor die Herausforderung, entsprechende Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen zu gestalten.
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Dabei begleiten wir Sie beispielsweise bei der Implementierung entsprechender Regelungen zur mobilen Arbeit im öffentlichen Sektor und dem zwangsläufig damit verbundenen Beteiligungsprozess sämtlicher Vertretungsgremien. Aufgrund der umfassenden arbeitsrechtlichen Ausrichtung unserer Sozietät betreuen wir komplexe Projekte und bieten insbesondere in Zusammenarbeit mit unseren Expertenteams „Arbeitswelt 4.0 / Beschäftigtendatenschutz“ und „Compliance / Internal Investigations“ eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung aus einer Hand an.

Unsere Experten, Ihre Ansprechpartner

Dr. Herbert
Hertzfeld

Dr. Björn
Braun, LL.M.

Dr. Michel
Hoffmann, LL.B.

Julia
Füllmann

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