Klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen, die beispielsweise mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren Vorbereitung in Verbindung stehen, oder die ordnungsgemäße Erstellung von Anhörungen der Personal- oder Schwerbehindertenvertretungen sowie der Gleichstellungsbeauftragten gehören dabei ebenso zu unserem Beratungsspektrum, wie auch anspruchsvolle und ungeklärte Fragen aus dem Tarif- oder Personalvertretungsrecht. Dort, wo es notwendig ist, bringen wir unsere wissenschaftliche Expertise als regelmäßige Autoren und Autorinnen in Fachzeitschriften sowie Dozierende ein und erstellen Gutachten und Handlungsempfehlungen auch zu Grundsatzfragen.