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EuGH: Deutsche Generalklauseln zum Beschäftigtendatenschutz sind unanwendbar – kein Grund für Aktionismus

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Mit Urteil vom 30. März 2023 (C-34/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Ergebnis die zentrale Generalklausel des deutschen Beschäftigtendatenschutzes (§ 26 Abs. 1 BDSG bzw. inhaltsgleiche Bestimmungen in den Datenschutzgesetzen der Bundesländer) für europarechtswidrig und damit unanwendbar erklärt. In ersten Reakti...
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